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AG Menden, 30.12.1998 - 4 C 134/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an eine mietvertragliche Regelung hinsichtlich einer Teilkündigung eines einheitlichen Mietverhältnisses
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietvertrag; Teilkündigung; Garage; Einstellplatz; überraschende Klausel; Formularklausel; Allgemeine Geschäftsbedingung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Gemeinsame Vermietung von Garage und Wohnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 30.03.1983 - 3 REMiet 1/83
Garagenanmietung; Mietverhältnis; Einheitliches Mietverhältnis; Kündigung; …
Auszug aus AG Menden, 30.12.1998 - 4 C 134/98
Es entspricht ganz herrschender Meinung, daß die Teilkündigung eines einheitlichen Mietvertrages, wenn sie nicht im Vertrag vorbehalten ist, grundsätzlich unzulässig ist, z. B. bei Wohnung und Garage (…vergl. Palandt-Putzo, BGB, 57. Aufl., § 564 Rndnr. 11; OLG Schleswig NJW 1983, 49 (51); OLG Karlsruhe NJW 1983, 1499; BayObLG ZMR 1981, 174 f.; LG Köln ZMR 1982, 251 ff.). - OLG Frankfurt, 02.11.1981 - 20 REMiet 3/81
Auszug aus AG Menden, 30.12.1998 - 4 C 134/98
Davon zu unterscheiden ist das Vorliegen von zwei getrennten Verträgen über Wohnung und Garage mit voneinander unabhängigen Kündigungsregelungen (vergl. LG München, WuM 1982, 15; LG Hamburg DWW 1992, 24 f.). - LG Hamburg, 05.04.1991 - 311 S 262/90
Auszug aus AG Menden, 30.12.1998 - 4 C 134/98
Davon zu unterscheiden ist das Vorliegen von zwei getrennten Verträgen über Wohnung und Garage mit voneinander unabhängigen Kündigungsregelungen (vergl. LG München, WuM 1982, 15; LG Hamburg DWW 1992, 24 f.).